Da sind wir genau an dem Punkt angelangt den ich eigentlich vermeiden wollte.
Leider kann das nur durch eine eindeutige Regelung herbei geführt werden. Und diese wird es, meiner Meinung nach, leider so schnell nicht geben. So lange sich der Gesetzgeber, die Verbände und die Anbieter nicht einig werden und eine einheitliche Regelung treffen können wir uns hier die Köpfe heiß reden und schreiben.
Momentan gilt die Weisung an die Sachkundigen das die Gastankflasche wie ein Gastank zu behandeln ist. Und somit ist sie fest mit dem Fahrzeugrahmen zu verbinden und mit einer festen Verrohrung zu versehen. Das geht sogar soweit das die Art der Befestigung durch eine zertifizierte Karosseriewerkstatt oder zertifizierte Einbaufirma zu bescheinigen ist und die Gastankflasche in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein muss.
Das begründet sich auf die ECE R 67.01.
Ob diese hier anwendbar sein darf oder nicht, darüber muss es endlich eine Regelung geben. Momentan ist sie es, wenn auch aus meiner Sicht fälschlicher Weise (was aber auch keine Rolle spielt).
SL-OW hat geschrieben: ↑17. Dez 2019, 19:56
" 1. Die Gastankflasche darf nur mit Werkzeug aus dem Gaskasten zu entnehmen sein"
Da bin ich ja mal auf eine offizielle Begründung gespannt. Meine Tankflasche ist mit den üblichen Bändern befestigt und gilt somit als Ladung.
Die Begründung steht ja schon in der ECE R 67.01. Feste Verbingung mit dem Fahrzeugrahmen.
So lange die Gastankflasche nicht angeschlossen ist und der Halsrahmen auf der Flasche verschraubt ist, gilt sie als Ladung. Da stimme ich dir zu.
SL-OW hat geschrieben: ↑17. Dez 2019, 19:56
Die Art und Weise der Befüllung kann kein Punkt der Prüfung sein.
Ist es ja auch nicht. Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte ist, das ich die Befestigung der Tankflasche mit dem Fahrzeugrahmen bei der Prüfung vernachlässige, aber zumindest sicherstellen will das sie halbwegs Gesetzeskonform befestigt ist.
Zumal ein befüllen der Tankflasche an jeder LPG Tankstelle verboten ist. Das steht auch auf jeder Zapfsäule.
Betankung von Gasflaschen verboten!
SL-OW hat geschrieben: ↑17. Dez 2019, 19:56
Im Übrigen gibt es auch " Schwachmaten" , die ihre normalen Gasflaschen an Tankstellen befüllen. Somit müsste es nach deiner Logik eigentlich ein Gasflaschenverbot in Womos geben.
Darüber wollen wir jetzt nicht ernsthaft dirkutieren
Willy13 hat geschrieben: ↑17. Dez 2019, 21:10
Ich glaube das es den Sachkundigen für die Prüfung nicht zu interessieren hat wie das Gas in die Flaschen kommt,
Stimmt. Aber wie die Befüllungeinrichtung am Fahrzeug verbaut ist hat den Prüfer sehr wohl zu interessieren.
Bitte versteht mich richtig. Ich gebe hier lediglich die momentane Weisung an die Sachkundigen wieder.
Meine private Meinung und wie ich es im Rahmen der Prüfung nach G607 halte steht nicht immer im Einklang dazu.