Ungarn: Verkehrssündern droht Fahrzeug-Beschlagnahmung

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Breckman

Ungarn: Verkehrssündern droht Fahrzeug-Beschlagnahmung

#1 Beitrag von Breckman » 6. Jul 2011, 19:08

Null Toleranz auf Ungarns Straßen: Zum 1. Juli 2011 ist in dem südosteuropäischen Land eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, die es den Behörden nun ermöglicht, bei besonders gravierenden Verkehrsdelikten das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Von dieser Regelung sind auch ausländische Autofahrer betroffen.

Besonders gravierende Verkehrsverstöße
Für Geschwindigkeitsübertretungen, Verletzungen der Gurtpflicht, Missachtung des Alkohol-Grenzwertes von 0,0 Promille und das Überfahren von roten Ampeln können von der Polizei an Ort und Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (etwa 1.100 Euro) verlangt werden. Wird diese Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern und beschlagnahmen. Wird das Fahrzeug beschlagnahmt, muss der Verkehrssünder auch den Zulassungsschein abgeben. Er erhält eine Quittung für den Zulassungsschein sowie eine schriftliche Mitteilung (in ungarischer, englischer, deutscher oder russischer Sprache) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Verwahrungsort des Fahrzeugs inklusive Anfahrtsweg. Wird das Kfz nicht innerhalb von drei Tagen ausgelöst, sendet die ungarische Behörde die Zulassungsbescheinigung an die ausländische Ausstellerbehörde zurück.

Übrigens: Die ungarische Polizei knöpft sich auch Verkehrssünder vor, deren Verstoß bereits länger her ist. Sollte nämlich während einer Verkehrskontrolle festgestellt werden, dass der Lenker oder der Fahrzeughalter dem ungarischen Fiskus noch aus einem früheren Verkehrsverstoß eine Verwaltungsgebühr schuldet, kann dies ebenfalls zur Folge haben, dass das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wird. Die Rückkehr ans Steuer ist erst dann möglich, wenn die verhängte Geldbuße vollständig beglichen ist.

Die Regelung vor dem 1. Juli 2011

Bis zum 30. Juni galt in Ungarn die Regelung, dass ungarische Polizisten keine Strafen bar kassieren dürfen. Stattdessen wurden Überweisungsaufträge ausgestellt, die innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden mussten. Jeder Versuch, die Strafe bar zu zahlen, galt als Bestechungsversuch.

Tipp für Reisende

Der ADAC empfiehlt allen Ungarn-Reisenden, sich unbedingt an die Verkehrsbestimmungen zu halten. Die Regeln im Detail: www.adac.de/reise_freizeit/stadt_region_land und www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr


Quelle: www.adac.de

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