Frage zu "Ladung"

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
oldpitter
Senior Member
Beiträge: 7419
Registriert: 4. Nov 2007, 12:35
Wohnort: Hopsten

#1 Beitrag von oldpitter » 19. Jul 2011, 20:16

Werde das morgen auf der "Firma" klären.
Muss eh prüfen.... :roll:
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

Bild

Benutzeravatar
oldpitter
Senior Member
Beiträge: 7419
Registriert: 4. Nov 2007, 12:35
Wohnort: Hopsten

#2 Beitrag von oldpitter » 20. Jul 2011, 19:16

Auftrag ausgeführt.... :salute:

Nicht alle "Anbauteile" lassen eine Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen.
Grundsätze dazu folgen.

Das Anbauteil "Fahrradträger" hat eine Betriebserlaubnis (E-Prüfziffer)
Bedingung ist der sachgem. Gebrauch.
Wenn zum sachgem. Gebrauch im Gutachten (unter der E-Prüfziffer hinterlegt)
eine zul Höchstgeschwindigkeit VORGESCHRIEBEN wird,
erlischt diese Betriebserlaubnis für die Dauer der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Da bei Fahrten über der zul Höchstgeschwindigkeit - Beispiel 120 km/h -
das Anbauteil KEINE Betriebserlaubnis hat, erlischt "temporär" auch die
Betriebserlaubnis des Fz :!:

Begründung:
Im Grundsatz genehmigungspflichtige Anbauteile ohne Betriebserlaubnis
bringen die Betriebserlaubnis des Kfz zum erlöschen, wenn der
Gebrauch eine Beeinträchtigung der Umwelt zur Folge hat (Lärm, Verschmutzung/Abgase u.s.w.)
oder eine Gefährdung mit sich bringt.

Hier liegt bei Überschreiten der zul Höchstgeschwindigkeit des
mit Fahrrädern beladenen Trägers eine Gefährdung vor, da der Hersteller
nicht mehr zusichern kann, dass das Teil hält.

Über 120 km/h habe ich also ein Teil an das Auto gebaut, das eine
Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet. Damit ist solange die
Geschwindigkeit überschritten ist, auch die Betriebserlaubnis des KFz
erloschen. :evil3:
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

Bild

Louis
Ex-Member
Beiträge: 941
Registriert: 3. Jan 2010, 22:00

#3 Beitrag von Louis » 20. Jul 2011, 20:23

...also...äh Angst machen Seele kaputt!!

Selbst eine BAS60 auf nem festen Mast ist nur bis 120 zugelassen...

Qintessenz: wenn man nicht schneller als 120 fährt, ist man möglicherweise auf der sicheren Seite...und wichtig ist eine Versicherung, die grobe Fahrlässigkeit mit einschliesst, denn Vorsatz in diesen Fällen ist sehr schwer zu beweisen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste