Hallo Ihr Lieben !
Eine neue Regelung der Italiener besagt, dass zwischen
15.5 und 14.10. Wohnmobile mit Winterreifen mit Q gekennzeichnet
nicht fahren dürfen. Entweder mit Sommerpneu`s oder anderen Reifen.
Strafen zwischen 419.-- bis 1682,-- € und einziehen des Fahrzeuges
ist angedroht.
Auskunft gibt ADAC und ÖAMTC.
Bitte unbedingt beachten bei Italien-Touren. !
LG Sunny (Chris)
Winterreifen / Italien
Winterreifen / Italien
Mit dem Womo ferne Länder erkunden.
Ich präzisiere mal.....
Zitat ÖAMTC:
In den vergangenen Tagen haben den Club vermehrt Anfragen zu den neuen Bestimmungen rund um ein Fahrverbot mit Winterreifen in Italien erreicht. Die ÖAMTC-Experten haben recherchiert und können die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantworten.
Grundsätzlich hat das Verbot mit dem so genannten "Geschwindigkeitsindex" zu tun, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. In Österreich ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den Lenker darauf hinweist. In Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen nicht verwendet werden - sowohl von italienischen als auch von ausländischen Autofahrern. Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex "Q" (160 km/h) oder niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h haben.
Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem Reifen zu finden und zu interpretieren. Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung "225/55 R17 H" der Buchstabe "H" für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige (Reifen-) Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hindeutet. Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W oder Y üblich.
Es sind vermutlich nicht allzu viele Fahrzeuge vom Verbot betroffen, weil Geschwindigkeitsindizes unter 'Q', also 160 km/h, kaum vorkommen. Wer nach Italien fahren will, sollte trotzdem sicherheitshalber einen Blick auf seine Reifen werfen. Denn wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.
Zitat Ende
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Q (Max 160 km/h)
sind auch für unser WoMo in der Zulassungsbescheinigung eingetragen
und auch montiert (Michelin Agilis CP)
Ich gehe davon aus, dass diese Bestimmung noch dahingehend geändert wird, dass Geschwindigkeitsindex UNTER Q verboten wird.
Zur Zeit darf ich - defakto - mit unserem WoMo NICHT nach Italien
Wenn - ja wenn da ein Schneeflockensymbol auf den Reifen währe...
In D gilt die Bezeichnung MS (Matsch und Schnee) schon als Winterreifen, in Italien sind mit der besagten Regelung nur Reifen mit dem Schneeflockensymbol gemeint.
Zitat ÖAMTC:
In den vergangenen Tagen haben den Club vermehrt Anfragen zu den neuen Bestimmungen rund um ein Fahrverbot mit Winterreifen in Italien erreicht. Die ÖAMTC-Experten haben recherchiert und können die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantworten.
Grundsätzlich hat das Verbot mit dem so genannten "Geschwindigkeitsindex" zu tun, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Diese Geschwindigkeit kann unter der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen. In Österreich ist das für Winterreifen zulässig, wenn ein Aufkleber im Fahrzeug den Lenker darauf hinweist. In Italien dürfen derartige Reifen von 15. Mai bis 14. Oktober hingegen nicht verwendet werden - sowohl von italienischen als auch von ausländischen Autofahrern. Zusätzlich ist die Verwendung von Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex "Q" (160 km/h) oder niedriger generell verboten. Das gilt auch für Wohnmobile, die üblicherweise eine geringere Bauartgeschwindigkeit als 160 km/h haben.
Das größte Problem für den Laien ist, diese Informationen auf dem Reifen zu finden und zu interpretieren. Der Index ist in unmittelbarer Nähe der Dimension notiert - als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl. Beispielsweise steht bei der Bezeichnung "225/55 R17 H" der Buchstabe "H" für den Geschwindigkeitsindex, der in diesem Fall auf eine zulässige (Reifen-) Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h hindeutet. Vorgeschrieben ist, dass die Schrift mindestens sechs Millimeter hoch sein muss. Der Geschwindigkeitsindex kann also mitunter schwer zu finden und zu lesen sein. Bei Pkw-Reifen sind die Buchstaben T, H, V, W oder Y üblich.
Es sind vermutlich nicht allzu viele Fahrzeuge vom Verbot betroffen, weil Geschwindigkeitsindizes unter 'Q', also 160 km/h, kaum vorkommen. Wer nach Italien fahren will, sollte trotzdem sicherheitshalber einen Blick auf seine Reifen werfen. Denn wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.
Zitat Ende
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Q (Max 160 km/h)
sind auch für unser WoMo in der Zulassungsbescheinigung eingetragen
und auch montiert (Michelin Agilis CP)
Ich gehe davon aus, dass diese Bestimmung noch dahingehend geändert wird, dass Geschwindigkeitsindex UNTER Q verboten wird.
Zur Zeit darf ich - defakto - mit unserem WoMo NICHT nach Italien
Wenn - ja wenn da ein Schneeflockensymbol auf den Reifen währe...
In D gilt die Bezeichnung MS (Matsch und Schnee) schon als Winterreifen, in Italien sind mit der besagten Regelung nur Reifen mit dem Schneeflockensymbol gemeint.
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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alte Vögel fliegen.....
Hallo !
Neueste Nachricht !
Wenn im KFZ-Schein oder Zulassungsschein weniger angegeben ist
dann sollte man fahren dürfen, also 130 KMH und auf den Michelins steht das
"Q" gilt für Geschwindigkeit von 160 KMH dann sollte alles in Ordnung
sein.
Habe dies gerade in einer Südtiroler Zeitung gelesen.
Ich bin der Meinung, das ist wieder mal eine Abzocke der Italiener,
Geld zu wenig also ran an die Autofahrer und Mobilfahrer
Werde mich weiter noch erkundigen, das Thema ist noch nicht vom Tisch !
Wünsch Euch einen schönen sonnigen Tag !
LG Sunny(Chris)
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Wenn im KFZ-Schein oder Zulassungsschein weniger angegeben ist
dann sollte man fahren dürfen, also 130 KMH und auf den Michelins steht das
"Q" gilt für Geschwindigkeit von 160 KMH dann sollte alles in Ordnung
sein.
Habe dies gerade in einer Südtiroler Zeitung gelesen.
Ich bin der Meinung, das ist wieder mal eine Abzocke der Italiener,
Geld zu wenig also ran an die Autofahrer und Mobilfahrer
Werde mich weiter noch erkundigen, das Thema ist noch nicht vom Tisch !
Wünsch Euch einen schönen sonnigen Tag !
LG Sunny(Chris)
Mit dem Womo ferne Länder erkunden.
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