Rechtliche Situation der Gastankflaschen

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Breckman
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Rechtliche Situation der Gastankflaschen

#1 Beitrag von Breckman » 11. Mai 2019, 19:59

Viele Besitzer von Gastankflaschen werden gemerkt haben, dass es nicht ganz so einfach ist, noch eine Gasprüfung zu erhalten.

Es scheint so, dass demnächst vielleicht eine gerichtliche Klarstellung erfolgen könnte.

Hier ein paar Infos dazu:

https://www.fluessiggas-magazin.de/arti ... nach-g607/

Es wäre wünschenswert, wenn endlich eine Rechtssicherheit erzielt würde.
Viele Grüße vom Rande des Sauerlandes
Lars



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FrankiaFan
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Re: Rechtliche Situation der Gastankflaschen

#2 Beitrag von FrankiaFan » 12. Mai 2019, 14:00

Zeit würde es wirklich endlich Rechtssicherheit in Bezug auf die Gastankflaschen zu bekommen.

Da ich selbst Prüfungen nach G607 durchführe befinde ich mich immer wieder in der Zwickmühle wenn ich auf Gastankflaschen im Wohnmobil oder Wohnwagen treffe. Nach der momentan gültigen Weisung sind Gastankflaschen fest, also nur mit Werkzeug aus dem Gaskasten zu entnehmen. Und, und das ist der Knackpunkt, diese Befestigung/Halter muss einer Belastung von 20g in Fahrtrichtung und 8g in seitlicher Richtung standhalten. Das heist der Halter muss zwingend mit dem Fahrzeugrahmen verbunden sein. :wallb: Genauso ist die Gastankflasche mit einer festen Verrohrung mit dem Druckregler zu verbinden. Ebenso muss die Gastankflasche in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I) eingetragen sein.

Hier meine ganz persönliche Meinung dazu:
Eine Befestigung/Halter für die Gastankflasche die sicherstellt das diese nur mit Werkzeug aus dem Gaskasten entnommen werden kann finde ich persönlich als sinnvoll. Jedoch sollte es ausreichend sein wenn dieser Halter, genau wie der der Tauschflasche, einfach im Gaskasten verschraubt ist.
Begründung:
Das entnehmen der Gastankflasche wird so erschwert und die Gastankflasche wird nicht einfach mit an die LPG Tankstelle genommen um sie dort als lose Flasche, evtl. in Schräglage, zu betanken. Denn nur wenn die Flasche senkrecht stehend betankt wird, und das ist im Gaskasten der Fall, ist sichergestellt das der 80% Füllstop der in der Tankflasche verbaut ist auch zur Wirkung kommt.

Von der Gastankflasche geht bei richtiger Handhabung und Befestigung meines erachtens nach keine größere Gefahr aus als bei einer normalen Tauschflasche.

Nach der momentan gültigen Weisung sind wir Sachkundige für Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen G 607 gehalten nur Vorschriftsmäßig befestigte (20g und 8g) Gastankflaschen als positiv zu bewerten.
LG Rüdiger

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