Blitzer blitzen nur wenn notwendig
Blitzer blitzen nur wenn notwendig
Hallo Womo-Freunde,
zum Thema Blitzer, Radarwarner und POI wurde hier schon fleißig diskutiert. Kleiner, nachdenkenswerter Beitrag aus aktuellem Anlaß:
Kürzlich wurde nach der Abfahrt A20/Neubrandenburg Nord unmittelbar vor einem Starenkasten kontrolliert. Von der Polizei. Ich kam noch mit dem blauen Auge davon, weil ich mein GARMIN nüvi 765T nicht dabei hatte, sondern ein Testgerät von Clarion - mit nichtinstallierter Blitzersoftware. Von meinem GARMIN habe ich vor Schreck die Dateien deinstalliert.
Warum?
Jüngste Meldung der www.telecom-handel.de/... an die Händler und Werkstätten von Multimedia, Autoradio, TV usw.:
"Geräte, die von festinstallierten oder stationären Blitzern warnen, können von der Polizei eingezogen und vernichtet werden.
Immer mehr Hersteller bewerben ihre Navigationsgeräte mit dem Feature eines Radarwarners. Der ADAC warnt nun davor, dass der Betrieb eines solchen Geräts illegal ist und die Konfiszierung und Vernichtung des Navis zur Folge haben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Die Geldbuße für das Mitführen eines Geräts - es kann sich dabei auch um eine Kombination aus Handy oder Laptop mit entsprechender Software handeln - beträgt mindestens 75 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrer 4 Punkte in Flensburg.
Laut ADAC", heißt es in der Händler-Info, "sind die Geldbußen in der Schweiz noch deutlich höher. Das Mitführen solcher Geräte kann sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden." :undweg:
Also, und diese Schlußfolgerung wurde hier im Forum schon mal geäußert: Wer sich an die vorgeschriebenen Tempi hält, braucht keinen Blitzerwarner.
Gute, unfallfreie und straffreie Fahrt in den Frühling wünscht der artige Manne
zum Thema Blitzer, Radarwarner und POI wurde hier schon fleißig diskutiert. Kleiner, nachdenkenswerter Beitrag aus aktuellem Anlaß:
Kürzlich wurde nach der Abfahrt A20/Neubrandenburg Nord unmittelbar vor einem Starenkasten kontrolliert. Von der Polizei. Ich kam noch mit dem blauen Auge davon, weil ich mein GARMIN nüvi 765T nicht dabei hatte, sondern ein Testgerät von Clarion - mit nichtinstallierter Blitzersoftware. Von meinem GARMIN habe ich vor Schreck die Dateien deinstalliert.
Warum?
Jüngste Meldung der www.telecom-handel.de/... an die Händler und Werkstätten von Multimedia, Autoradio, TV usw.:
"Geräte, die von festinstallierten oder stationären Blitzern warnen, können von der Polizei eingezogen und vernichtet werden.
Immer mehr Hersteller bewerben ihre Navigationsgeräte mit dem Feature eines Radarwarners. Der ADAC warnt nun davor, dass der Betrieb eines solchen Geräts illegal ist und die Konfiszierung und Vernichtung des Navis zur Folge haben kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Die Geldbuße für das Mitführen eines Geräts - es kann sich dabei auch um eine Kombination aus Handy oder Laptop mit entsprechender Software handeln - beträgt mindestens 75 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrer 4 Punkte in Flensburg.
Laut ADAC", heißt es in der Händler-Info, "sind die Geldbußen in der Schweiz noch deutlich höher. Das Mitführen solcher Geräte kann sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden." :undweg:
Also, und diese Schlußfolgerung wurde hier im Forum schon mal geäußert: Wer sich an die vorgeschriebenen Tempi hält, braucht keinen Blitzerwarner.
Gute, unfallfreie und straffreie Fahrt in den Frühling wünscht der artige Manne
Weinsberg Imperiale auf Renault Master / 2 Fahrräder
- Klausimaus
- Member
- Beiträge: 172
- Registriert: 9. Feb 2007, 19:17
- Wohnort: Nähe Lübeck
- Kontaktdaten:
Hallo !
Ich habe das schon mal in einem anderen Forum erörtert / erläutert. "Kontrolle" durch die Polizei beinhaltet nicht, dass der Beamte in mein Fahrzeug darf, bzw. dieses durchsuchen darf. Nichts anders wäre es, wollte er mein Navi näher untersuchen.
Nach über 40-jähriger Diensterfahrung mit hunderten von Durchsuchungen könnt ihr mir glauben, dass für die Durchsuchung eines Kraftfahrzeuges ein Durchsuchungsbeschluss - landläufig Durchsuchungsbefehl genannt - erforderlich ist. Nur bei Gefahr im Verzuge können Ermittlungspersonen (früher: Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) eine Durchsuchung selbst anordnen. Letztere Möglichkeit ist quasi durch Urteil des BGH nicht mehr gegeben, weil dieser davon ausgeht, dass ein Staatsanwalt und/oder Richter jederzeit erreichbar ist und somit jederzeit ohne Beweismittelverlust ein Durchsuchungsbeschluss eingeholt werden kann.
Also: nicht verrückt machen lassen. Was ich auf meinem Navi habe, ist zunächst mal meine Sache. Der Polizeibeamte müsste schon einen konkreten (Tat-)verdacht haben, dass sich illegale Software auf dem Navi befindet, um weitergehend tätig zu werden und dann gilt: s. oben.
Über allem schwebt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Gruß Klausimaus
Ich habe das schon mal in einem anderen Forum erörtert / erläutert. "Kontrolle" durch die Polizei beinhaltet nicht, dass der Beamte in mein Fahrzeug darf, bzw. dieses durchsuchen darf. Nichts anders wäre es, wollte er mein Navi näher untersuchen.
Nach über 40-jähriger Diensterfahrung mit hunderten von Durchsuchungen könnt ihr mir glauben, dass für die Durchsuchung eines Kraftfahrzeuges ein Durchsuchungsbeschluss - landläufig Durchsuchungsbefehl genannt - erforderlich ist. Nur bei Gefahr im Verzuge können Ermittlungspersonen (früher: Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) eine Durchsuchung selbst anordnen. Letztere Möglichkeit ist quasi durch Urteil des BGH nicht mehr gegeben, weil dieser davon ausgeht, dass ein Staatsanwalt und/oder Richter jederzeit erreichbar ist und somit jederzeit ohne Beweismittelverlust ein Durchsuchungsbeschluss eingeholt werden kann.
Also: nicht verrückt machen lassen. Was ich auf meinem Navi habe, ist zunächst mal meine Sache. Der Polizeibeamte müsste schon einen konkreten (Tat-)verdacht haben, dass sich illegale Software auf dem Navi befindet, um weitergehend tätig zu werden und dann gilt: s. oben.
Über allem schwebt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Gruß Klausimaus
Stimmt! Der NDR 1 Radio MV (Mecklenburg/Vorpommern) steht regelrecht im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern Ostseewelle und Antenne MV um die meisten Blitzermeldungen - Slogan: "Alle Blitzer, jeder Stau - NDR 1 Radio MV". Dabei ist der Sender "Dank unserer Gebühren" immer der Unterlegene, denn die Ostseewelle veröffentlicht tatsächlich die meisten Blitzer. Und diese Sender werden von der Polizei nicht zur Ordnung gerufen.JSW261 hat geschrieben:Sehr interessanter Beitrag von Klausimaus! Aber ist denn die Warnung vor Blitzern wirklich strafbar? Müssten dann nicht ganze Ratiosender verhaftet werden.
Jürgen
Freundliche Fahrergrüße
Manne
Weinsberg Imperiale auf Renault Master / 2 Fahrräder
Hallo,,
nur mal zur Kenntnis, Geräte oder Einrichtungen die vor Blitzern warnen, hier auch Radiosender oder Navis, die darauf hinweisen, dass an bestimmten Stellen Blitzer stehen sind natürlich erlaubt. Im Gegenzug sind Geräte verboten, die Blitzer irgenwie beeinflussen oder diese vor Ort durch Technik anzeigen, z. B. CD's am Innenspeigel, Kennzeichenfolien oder sog. Blitzwarner. Die Geräte sind sowieso wirkungslos.
nur mal zur Kenntnis, Geräte oder Einrichtungen die vor Blitzern warnen, hier auch Radiosender oder Navis, die darauf hinweisen, dass an bestimmten Stellen Blitzer stehen sind natürlich erlaubt. Im Gegenzug sind Geräte verboten, die Blitzer irgenwie beeinflussen oder diese vor Ort durch Technik anzeigen, z. B. CD's am Innenspeigel, Kennzeichenfolien oder sog. Blitzwarner. Die Geräte sind sowieso wirkungslos.
Nur der Dumme muß jede Erfahrung selbst machen.
(Laotse)
(Laotse)
Ich liebe mein Navi
Hej, wenn es denn so ist, liebe ich mein Navi und gucke immer schön nach vorn, nach links und rechts und - dann verfolgt mich ein Videoauto!eisloewe hat geschrieben:Hallo,,
nur mal zur Kenntnis, Geräte oder Einrichtungen die vor Blitzern warnen, hier auch Radiosender oder Navis, die darauf hinweisen, dass an bestimmten Stellen Blitzer stehen sind natürlich erlaubt. Im Gegenzug sind Geräte verboten, die Blitzer irgenwie beeinflussen oder diese vor Ort durch Technik anzeigen, z. B. CD's am Innenspeigel, Kennzeichenfolien oder sog. Blitzwarner. Die Geräte sind sowieso wirkungslos.
Weinsberg Imperiale auf Renault Master / 2 Fahrräder
Sorry eisloewe,eisloewe hat geschrieben:Hallo,,
nur mal zur Kenntnis, Geräte oder Einrichtungen die vor Blitzern warnen, hier auch Radiosender oder Navis, die darauf hinweisen, dass an bestimmten Stellen Blitzer stehen sind natürlich erlaubt.
die StVO sagt was anderes:
lt §23 Abs 1b StVO ist die Nutzung dieser Blitzer-Warner auch in D verboten.
Also bleibt es jedem selbst überlassen, ob er das Teil nutzt oder nicht.(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Dass bisher keine Urteile zu dem Thema gefällt wurden, ändert ja nichts an der Tatsache an sich.
Der einzig stimmende Fakt ist derzeit die StVO, alles andere ist "in-die-Glaskugel-gucken" oder Wunschdenken.
Gruß,
Gwaihir
- nach der Reise ist vor der Reise -
zur Zeit: Rheinhessen
demnächst: Schweiz
Radiosender übertreffen sich mit Blitzerwarnungen
Stimmt alles, liebe Womofreunde. Entscheidend ist die StVO. Wer sie beachtet, braucht keinen Blitzerwarner. Aber, dieser Teil des Navis beruhigt dennoch sehr. Indes, sehe ich einen Blitzer an der Gegenfahrbahn, warne ich niemanden, denn die Gesetze sind für alle da. Und ich bleibe dabei, die Radiosender in unserem Landesteil übertreffen sich mit Blitzerwarnungen, allen voran der NDR 1 Radio MV. Wenn also das Gesetz die Blitzerwarner verbietet, warum stopft der Gesetzgeber diesen Radiosendern nicht das Maul?!gwaihir hat geschrieben:Sorry eisloewe,eisloewe hat geschrieben:Hallo,,
nur mal zur Kenntnis, Geräte oder Einrichtungen die vor Blitzern warnen, hier auch Radiosender oder Navis, die darauf hinweisen, dass an bestimmten Stellen Blitzer stehen sind natürlich erlaubt.
die StVO sagt was anderes:
lt §23 Abs 1b StVO ist die Nutzung dieser Blitzer-Warner auch in D verboten.Also bleibt es jedem selbst überlassen, ob er das Teil nutzt oder nicht.(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Dass bisher keine Urteile zu dem Thema gefällt wurden, ändert ja nichts an der Tatsache an sich.
Der einzig stimmende Fakt ist derzeit die StVO, alles andere ist "in-die-Glaskugel-gucken" oder Wunschdenken.
Gruß,
Gwaihir
Die Radioleute sollen sich um Informationen und schöne Musik kümmern, dabei aber nicht nur für den englischsprachigen Teil der Bevölkerung, sondern auch für den Rest.
Weinsberg Imperiale auf Renault Master / 2 Fahrräder
Ein Gesetz ist immer nur ein Grobes Gitternetz.
Das wirkliche Leben spielt sich aber nicht nur auf diesen Linien des Netzes ab.
Es findet auf der ganzen Fläche statt. Dadurch gibt es immer Situationen, in denen "interpoliert" werden muss.
Anwälte und die Judikatur leben gut davon.
Ich "interpoliere" jetzt mal mit.
§23 Abs 1b StVO
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Das Wort lautet: dazu BESTIMMT ist!
Es ist keine Formulierung gewählt wie: geeignet, in der Lage u.s.w.
Durch den nächsten Satz: Das gilt insbesondere....
Wurde zusätzlich präzisiert!
Wie richtig erkannt wurde, ist auch das Autoradio dazu in der Lage, vor
"Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" zu warnen und jedem ist klar, dass ein Autoradio mit diesem Gesetz nicht betroffen ist.
Das Radio ist nämlich nicht dazu bestimmt.....
Ich denke, wir haben weiter vorn in diesem Thread die Informationen von Fachleuten schon dankbar zur Kenntnis genommen.
Ein Navi ist dazu bestimmt, den Weg von A nach B zu finden.....
Dazu gehören zus. Informationen wie z.B. Tankstellen, STELLPLÄTZE, Krankenhäuser und u.U: UNFALLSCHWERPUNKTE....ganz nach Bedarf.
Ich nutze aber auch keine PIO für Unfallschwerpunkte, da es sich viiiiel entspannter fahren lässt, wenn man sich an die "Statuten" hält.....
Das wirkliche Leben spielt sich aber nicht nur auf diesen Linien des Netzes ab.
Es findet auf der ganzen Fläche statt. Dadurch gibt es immer Situationen, in denen "interpoliert" werden muss.
Anwälte und die Judikatur leben gut davon.
Ich "interpoliere" jetzt mal mit.
§23 Abs 1b StVO
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Das Wort lautet: dazu BESTIMMT ist!
Es ist keine Formulierung gewählt wie: geeignet, in der Lage u.s.w.
Durch den nächsten Satz: Das gilt insbesondere....
Wurde zusätzlich präzisiert!
Wie richtig erkannt wurde, ist auch das Autoradio dazu in der Lage, vor
"Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" zu warnen und jedem ist klar, dass ein Autoradio mit diesem Gesetz nicht betroffen ist.
Das Radio ist nämlich nicht dazu bestimmt.....
Ich denke, wir haben weiter vorn in diesem Thread die Informationen von Fachleuten schon dankbar zur Kenntnis genommen.
Ein Navi ist dazu bestimmt, den Weg von A nach B zu finden.....
Dazu gehören zus. Informationen wie z.B. Tankstellen, STELLPLÄTZE, Krankenhäuser und u.U: UNFALLSCHWERPUNKTE....ganz nach Bedarf.
Ich nutze aber auch keine PIO für Unfallschwerpunkte, da es sich viiiiel entspannter fahren lässt, wenn man sich an die "Statuten" hält.....
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
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- Nixus
- Senior Member
- Beiträge: 4397
- Registriert: 18. Mär 2007, 19:58
- Wohnort: Dingdener Heide, Niederrhein
- Kontaktdaten:
Deinem vorangegangenen Text möchte ich mich anschließen Peter, und um mich in einer unklaren Geschwindigkeitszone besser daran halten zu können, begrüße ich die zulässigen Geschwindigkeitshinweise in meinem Navi sehr. Denn wenn ich mich daran orientiere, bin ich fast immer auf der sicheren Seite.oldpitter hat geschrieben:Ich nutze aber auch keine PIO für Unfallschwerpunkte, da es sich viiiiel entspannter fahren lässt, wenn man sich an die "Statuten" hält.....
Allerdings muss ich zu meinem Leidwesen gestehen, dass ich mich auf dem Motorrad auch schon mal jenseits der angegebenen Begrenzungen ertappe. :''>
Dazu ist mir gerade ein Aspekt eingefallen.
These:
Viele (nicht alle) Blitzer stehen ja an Unfallschwerpunkten.
Wenn viel Autofahrer durch ihr Navi darauf aufmerksam gemacht werden, ist doch sichergestellt, dass sie an diesen Stellen AUF JEDEN FALL langsamer, aufmerksamer und damit sicherer fahren.
Als ich mein Navi gerade neu hatte, habe ich auch die Funktion Verkehrs-POI ausprobiert.
Im Nachhinein - ich war deutlich aufmerksamer für Verkehrsgeschehen, wenn das Ding einen Unfallschwerpunkt anzeigte.....
These:
Viele (nicht alle) Blitzer stehen ja an Unfallschwerpunkten.
Wenn viel Autofahrer durch ihr Navi darauf aufmerksam gemacht werden, ist doch sichergestellt, dass sie an diesen Stellen AUF JEDEN FALL langsamer, aufmerksamer und damit sicherer fahren.
Als ich mein Navi gerade neu hatte, habe ich auch die Funktion Verkehrs-POI ausprobiert.
Im Nachhinein - ich war deutlich aufmerksamer für Verkehrsgeschehen, wenn das Ding einen Unfallschwerpunkt anzeigte.....
LG Peter
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- bfb
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- Beiträge: 3557
- Registriert: 7. Dez 2007, 12:28
- Wohnort: Breidenbach in Hessen
- Kontaktdaten:
These:
Viele (nicht alle) Blitzer stehen ja an Unfallschwerpunkten.
Das ist in unserer Gegend nicht so :''>
Da stehen die Blitzer meist am Ortseingang, wo die Straße davor gut und breit ausgebaut ist.
Wenn viel Autofahrer durch ihr Navi darauf aufmerksam gemacht werden, ist doch sichergestellt, dass sie an diesen Stellen AUF JEDEN FALL langsamer, aufmerksamer und damit sicherer fahren.
Wenn das der Wunschgedanke der Executive wäre, müßten alle Geräte die vor solchen Unfallschwerpunkten warnen, von Staats wegen erlaubt und sogar begrüßt werden.
Leider habe ich immer mehr das Gefühl, dass es hierbei nur um Geldmacherei geht.
Viele (nicht alle) Blitzer stehen ja an Unfallschwerpunkten.
Das ist in unserer Gegend nicht so :''>
Da stehen die Blitzer meist am Ortseingang, wo die Straße davor gut und breit ausgebaut ist.
Wenn viel Autofahrer durch ihr Navi darauf aufmerksam gemacht werden, ist doch sichergestellt, dass sie an diesen Stellen AUF JEDEN FALL langsamer, aufmerksamer und damit sicherer fahren.
Wenn das der Wunschgedanke der Executive wäre, müßten alle Geräte die vor solchen Unfallschwerpunkten warnen, von Staats wegen erlaubt und sogar begrüßt werden.
Leider habe ich immer mehr das Gefühl, dass es hierbei nur um Geldmacherei geht.
Gruß
Bernd
Ein Jeder geht vorüber und nimmt es nicht in acht,
dass jede viertel Stunde das Leben kürzer macht.
http://www.womotech.de
Bernd
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Aha, die Biker!
Hallo Pit, mein Lieber!Nixus hat geschrieben:Deinem vorangegangenen Text möchte ich mich anschließen Peter, und um mich in einer unklaren Geschwindigkeitszone besser daran halten zu können, begrüße ich die zulässigen Geschwindigkeitshinweise in meinem Navi sehr. Denn wenn ich mich daran orientiere, bin ich fast immer auf der sicheren Seite.oldpitter hat geschrieben:Ich nutze aber auch keine PIO für Unfallschwerpunkte, da es sich viiiiel entspannter fahren lässt, wenn man sich an die "Statuten" hält.....
Allerdings muss ich zu meinem Leidwesen gestehen, dass ich mich auf dem Motorrad auch schon mal jenseits der angegebenen Begrenzungen ertappe. :''>
Ist ja sehr interessant, dass sich hier einer von den sattsam bekannten und gefürchteten Bikern offenbart (outet, wie wir Deutschen sagen) - wenngleich nur mit Kleingedrucktem!
Weinsberg Imperiale auf Renault Master / 2 Fahrräder
Mehr noch, subventioniert!
bfb hat geschrieben:These:
Viele (nicht alle) Blitzer stehen ja an Unfallschwerpunkten.
Das ist in unserer Gegend nicht so :''>
Da stehen die Blitzer meist am Ortseingang, wo die Straße davor gut und breit ausgebaut ist.
Wenn viel Autofahrer durch ihr Navi darauf aufmerksam gemacht werden, ist doch sichergestellt, dass sie an diesen Stellen AUF JEDEN FALL langsamer, aufmerksamer und damit sicherer fahren.
Wenn das der Wunschgedanke der Executive wäre, müßten alle Geräte die vor solchen Unfallschwerpunkten warnen, von Staats wegen erlaubt und sogar begrüßt werden.
Leider habe ich immer mehr das Gefühl, dass es hierbei nur um Geldmacherei geht.
Nein, die Navis und vor allem die Blitzerwarnsoftware müßten eigentlich staatlich subventioniert werden. =D>
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Wer ist online?
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